Gasfilter 90

Die 90er Serie der MSA Gas- und Kombinationsfilter erfüllt die REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) und enthält keine der in der EU-Vorschrift gelisteten toxischen Stoffe.

Atemfilter schützen gegen eine Vielzahl bekannter Schadstoffe und Gase, die bei Einatmung Gesundheitsschäden hervorrufen können:
toxische Gase und Dämpfe, deren schädliche Wirkung sofort oder später einsetzt.

[Anforderungen an die Filterauswahl ]

Wie wirksam Filter Atemschutz gewährleisten ist von der Umgebungsluft abhängig:

  • Der Sauerstoffgehalt der Atemluft muss mindestens 17 Vol.-% betragen!
  • Art, Eigenschaften und Zusammensetzung der Gefahrstoffe in der Atemluft müssen bekannt sein. Sicherheitsdatenblätter können diese Informationen enthalten.
  • Lokale und nationale Vorschriften sind zu beachten, beispielsweise „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ [BGR 190].
  • Bei Verwendung von Gasfiltern dürfen keine partikelförmigen Schadstoffe und bei Partikelfiltern keine Schadgase vorhanden sein. Andernfalls muss ein Kombinationsfilter verwendet werden.
  • Filtergeräte dürfen nicht in geschlossenen Räumen wie Containern, Kanälen usw. verwendet werden, da diese schlecht belüftet sind.

Sofern eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist oder nicht eingehalten werden kann, muss von der Umgebungsluft unabhängig wirkender Atemschutz benutzt werden. Für Auswahl und Einsatz eines Atemschutzgeräts ist in jedem Falle der Anwender verantwortlich.

Für Informationen über andere Stoffe oder detaillierte Filterdatenblätter wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder an die MSA Niederlassung Ihrer Region.

 Eigenschaften:

  • Zum Schutz gegen toxische Gase und Dämpfe
  • Gasfilterklasse 1 oder 2
  • Einbereichsfilter (A, B, E, K, AX) oder - Mehrbereichsfilter (ABEK)

 

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Zulassungen & Standards

  • EN 14387
  • Die 90er Serie der MSA Gas- und Kombinationsfilter erfüllt die REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) und enthält keine der in der EU-Vorschrift gelisteten toxischen Stoffe.

 

Gefahren

Geruchsbelästigung
Toxische, nicht sofort lebensbedrohliche Atmosphäre

 

Anwendungsgebiete

Öl & Gas
Chemikalien
Gießerei & Metallproduktion
Landwirtschaft
Lebensgefährliche Materialien
Papier- & Zellstoffindustrie
Starkstromanlagen & Elektrizität

 

 

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Weitere Informationen

 

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